Sondereigentum
Wenn wir Ihr Objekt nach dem WEG verwalten und Sie sich nicht um Ihre Wohnung direkt kümmern möchten, bieten wir Übernahme Ihrer Vermieterpflichten. Wir verwalten Ihr Wohnung bzw. das Sondereigentum nach den einschlägigen Gesetzen, unter Einhaltung der Rechtsprechung, unter Berücksichtigung der spezifischen Probleme des Mietrechts und den praxisbezogenen Verordnungen (Heizkostenverordnung, Energie- Einsparungs-Verordnung, Betriebskostenverordnung u.v.m.).
Unsere Betreuung umfasst die Bereiche
- der kaufmännischen Hausverwaltung
inkl. Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhung, Schriftwechsel - der technischen Beratung und Betreung der Liegenschaft
- des Firmeneinsatzes und der Reparaturbetreuung
- Substanzerhalt, Wertsicherung und Wertsteigerung
- der persönlichen Betreuung und Beratung der Eigentümer
Sie wählen zwischen
- kompletter Rundumbetreuung mit Buchhaltung und Kontoführung
- kompletter Bertreuung ohne Buchhaltung und Kontoführung
- reine Mieterbetreuung mit Abrechnung, Mieterhöhung, Problem-
bewältigung ohne Handwerkereinsatz und vor Ortbetreuung
Sie erhalten:
- klar gegliederte, einfach zu lesenden Nebenkostenabrechnungen für den Mieter
- übersichtliche, gut zu verstehende Buchhaltungsunterlagen
- regelmäßig Informationen
- einen eigenen Downloadbereich je Objekt (auf Wunsch)
- kompetente Beratung durch engagierte Hausverwalter
- einen Notdienstservice für das Wochenende und die Abende