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Verwaltung des Sondereigentums im WEG

Wenn wir das Haus nach dem Wohnungseigentumsgesetz verwalten und Sie keine Zeit haben, sich um Ihre Einheit/en direkt zu kümmern, können wir Ihrer Vermieteraufgaben übernehmen. Wir betreuen Ihr Sondereigentum (die Wohnung, den Stellplatz, die Garage oder das Ladenlokal) nach den einschlägigen Gesetzen und unter Beachtung der Rechtsprechung, sowie mit Blick auf besonderen Bedürfnisse im Mietrecht und unter Beachtung der einschlägigen Verordnungen aus diesem Bereich (Heizkostenverordnung, Energie- Einsparungs-Verordnung, Betriebskostenverordnung u.v.m.).

Unsere Betreuung umspannt:

  • die kaufmännische Verwaltung der Häuser
    inkl. Schriftwechsel, Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhungen
  • die Betreuung und Beratung in technischen Fragen
  • den Einsatz von Fremdfirmen und die Reparaturbearbeitung
  • die Werterhaltung, eine Sicherung und Steigerung der Werte
  • dem Substanzerhalt der Liegenschaft
  • die persönlichen Beratung der Eigentümer
  •  die persönliche Betreuung der Mieter

 

Sie wählen aus:
 

  • komplette Betreuung rund herum (inklusive Buchhaltung und Kontoführung)
  • komplette Bertreuung ohne die Führung der Konten und ohne Buchhaltung
  • reine Betreuung der Mieter im Haus mit Abrechnung, Mieterhöhung, Problembewältigung ohne Handwerkereinsatz und vor Ortbetreuung

 

Sie bekommen:

  • einfach zu lesenden Einnahmenüberschuss- Abrechnungen mit klarer Gliederung
  • gut lesbare und gut Verständliche Listen aus der Buchhaltung
  • eine Steuerbescheinigung für die Zinsen und die haushaltsnahen Dienstleistungen
  • aktuell und regelmäßige Nachrichten zu Ihrem Objekt 
  • einen eigenen Kundenbereich im Internet 
  • eine eigene interaktive Akte (über das Internet jederzeit abrufbar)
  • eine Beratung durch kompetente Mitarbeiter
  • einen Abend- und Wochenend- Notdienstservice